Ab dem 1. Januar gelten höhere Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein.
Das Landesinfrastrukturministerium teilt mit, dass die Grenze für einen Einpersonenhaushalt auf 18.500 Euro Nettojahreseinkommen ansteigt.
Das ist eine Anhebung um 18 Prozent.
Ein Wohnberechtigungsschein ist notwendig, um eine mit öffentlichem Geld geförderte Wohnung beziehen zu können.
Die Anhebung der Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein ist an die Einkommensentwicklung im Land Brandenburg gekoppelt.
Beitrag vom: 29. Dezember 2023