Menschen mit Aufenthaltgenehmigung und Einkommen belegen Flüchtlingsunterkünfte

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind die Flüchtlingsunterkünfte fast zur Hälfte von Menschen bewohnt, die nach der Rechtslage in eine eigene Wohnung ziehen könnten.

Mehr als 1.200 Flüchtlinge haben eine Aufenthaltserlaubnis und ein Einkommen – finden aber keine Wohnung, so die Kreisverwaltung auf Anfrage der Kreistagsabgeordneten Kathrin Menz.

Damit keine Obdachlosigkeit entsteht, duldet der Landkreis, dass diese Flüchtlinge in den Unterkünften bleiben.

Der Verwaltung ist jedoch daran gelegen, dass die Plätze in den Unterkünften frei werden und will deshalb zusätzliche Stellen schaffen, die sich um den Umzug in Wohnungen kümmern.

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