Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – zum 1. September 2023 Justizsekretäranwärter/innen für den Beruf Justizfachwirt/in ein.
Aufgaben einer/eines Justizfachwirt/in:
Justizfachwirt/innen sind als Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen büroorganisatorische, verwaltende und rechtsanwendende Aufgaben wahr und sind überwiegend in Serviceeinheiten tätig.
Ihr Einsatz erfolgt in vielen unterschiedlichen Rechtsgebieten wie zum Beispiel in Straf-, Zivilprozess-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz-, Ehe- und Familien-, Grundbuch-, Nachlass-, Register-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Darüber hinaus sind sie bei Verwaltungs- und Sozialgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften tätig. Sie sind Ansprechperson für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen. Zu ihren Tätigkeiten, die sie mit Hilfe von modernen Informations- und Kommunikationstechniken durchführen, gehören u. a.:
-
Bearbeitung von Posteingängen und -ausgängen,
-
Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen,
-
Erteilen von Auskünften,
-
Anordnung von Zustellungen und Ladungen,
-
Fertigung von Schriftstücken,
-
Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
-
Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
-
Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen.
Der Zuständigkeitsbereich der Justizfachwirt/innen umfasst daneben auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbstständige Sachbearbeitung erfordern, wie zum Beispiel die
-
Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
-
Berechnung und Festsetzung der Vergütung für Zeugen und Sachverständige,
-
Berechnung von Reisekosten sowie
-
Berechnung von Gerichtskosten
-
Sachbearbeitung in Verwaltungsaufgaben.
Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig, macht aber deutlich, dass die Justizfachwirte/innen eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz darstellen. Von ihnen hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren Erwartungen in die Justiz nicht enttäuscht wird.
Deshalb erfordert der Beruf neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations- und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen.
Ablauf der Ausbildung:
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und beginnt am 1. September eines jeden Jahres. Sie ist abschnittsweise untergliedert in eine insgesamt 10‑monatige fachtheoretische Unterweisung sowie eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 14 Monaten Dauer. Das theoretische Wissen wird an der Justizakademie des Landes Brandenburg in Königs Wusterhausen vermittelt.
Während der fachpraktischen Ausbildung werden sämtliche Abteilungen eines möglichst wohnortnahen Amtsgerichts sowie einige Stationen bei einer Staatsanwaltschaft und einem Landgericht durchlaufen. Neben der Ausbildung am Arbeitsplatz werden auch die Kenntnisse in der Datenverarbeitung vertieft und die Schreibfertigkeiten geschult.
An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 6 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Laufbahnausbildung bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission beim Brandenburgischen Oberlandesgericht abgelegt.
Vergütung während der Ausbildung:
Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 1.318,37 EUR brutto (Stand 1. Januar 2021) gezahlt. Der jährliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage.
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich unter:
Einstellungsvoraussetzungen:
Zur Laufbahnausbildung im mittleren Justizdienst kann gemäß § 2 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes im Land Brandenburg zugelassen werden, wer die Fachoberschulreife, den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt ist. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) besitzen.
Bewerber/innen sollten über eine sehr gute Auffassungsgabe verfügen sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein.
Sie bewerben sich unter Beifügung
-
eines Lebenslaufs in tabellarischer Form,
-
eines Lichtbildes (freiwillig),
-
von Ablichtungen des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife
-
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
-
Nachweise über Befähigungen, Praktika usw.
online über das Bewerbungsformular:
https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/olg/ausbildung/justizfachwirt/index
oder per Post an den
Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Dezernat 10.4
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Die Bewerbung kann ab sofort bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
Beitrag vom: 30. September 2022