So gelten bei privaten Treffen keine Kontaktbeschränkungen mehr, heißt es aus der Staatskanzlei.
In Diskos, Clubs und bei Festivals gilt nun 2-G statt 2-G-plus. Für Übernachtungen oder körpernahe Dienstleistungen entfällt die Nachweispflicht.
Bestehen bleibt die FFP-2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, bei Großveranstaltungen, in Museen, Kinos oder Theatern.
Beitrag vom: 17. März 2022