Das Brandenburger Sozialministerium informiert aktuell die Landkreise und kreisfreien Städte zur Gesundheitsversorgung von ukrainischen Geflüchteten.
In einem Rundschreiben hieß es unter anderem, dass Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – darunter zählt auch die Gesundheitsversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit wolle man laut Sozialministerin Ursula Nonnemacher eine schnelle und unbürokratische Krankenversorgung sicherstellen
Um solche Leistungen zu erhalten, sollten sich Flüchtlinge vor Ort beim kommunalen Sozialamt bzw. der kommunalen Ausländerbehörde melden und registrieren lassen.
Dort erhalten sie einen Behandlungsschein, der Arztpraxen und Krankenhäusern zeigt, dass die Behandlungskosten übernommen werden.
Beitrag vom: 14. März 2022