In Brandenburg sind ab sofort alle Personen der sogenannten Priorisierungsgruppe 3 der Corona-Schutzverordnung impfberechtigt. Das bestätigt jetzt der Pressesprecher des Innenministeriums, Martin Burmeister. Das sind unter anderem auch Personen im Lebensmitteleinzelhandel, in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in besonders relevanten Positionen in Bereichen der Kritischen Infrastruktur. Auch Personen, die als Wahlhelfer tätig sind, können sich somit impfen lassen.
Freie Impftermine können bei impfenden Hausarztpraxen, online unter www.Impfterminservice.de oder telefonisch unter 116117 gebucht werden.
Beitrag vom: 19. Mai 2021