Pflicht zum Präsenzunterricht ausgesetzt

Im Land Brandenburg wird die Pflicht zum Präsenzunterricht bis zum Beginn der Weihnachtsferien ausgesetzt.
Wie das Landesbildungsministerium mitteilt, können bis zum 18. Dezember Eltern entscheiden, ob ihr Kind am Unterricht in der Schule teilnimmt oder von zuhause aus lernt.
Ausgenommen davon sind die Klassenstufen 10 und 12 an Gymnasien, sowie Klassenstufe 13 an Gesamt- und Berufsschulen. Hier wird weiter in Präsenz unterrichtet.
Förderschulen bleiben geöffnet.
Vom 4. bis zum 10. Januar gilt für auch für die Grundschulen Distanzunterricht – auch hier sind die Abschlussklassen und die Förderschulen ausgenommen.

0%