Brandenburger Sportvereine können ab sofort Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung stellen.
Demnach soll es Vereinen, nach ausführlicher Prüfung und unter Auflagen erlaubt sein, den Vereinssport wieder aufzunehmen.
Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn das Training aus medizinischen Gesichtspunkten notwendig ist oder für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit auf höchster überregionaler Ebene relevant ist.
Dennoch müssen dabei Auflagen zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.
Der allgemeine Sportbetrieb im Land ist weiterhin grundsätzlich ausgesetzt.
Beitrag vom: 28. April 2020