Wegen des Corona-Virus dürfen einige Geschäfte in Brandenburg auch über die Osterfeiertage geöffnet haben.
Davon berichtet der evangelische Pressedienst.
Das betreffe unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen oder auch Apotheken.
Nach Angaben verschiedener Einzelhändler planen sie jedoch keine Ladenöffnung während der Osterfeiertage.
Eine entsprechende Eindämmungsverordnung erlaubt die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr.
Beitrag vom: 8. April 2020