Auf Grund der zunehmenden Verunsicherung der Bevölkerung – auch hier in der Landeshauptstadt Potsdam – wenden sich verstärkt Bürgerinnen und Bürger an die zentralen Notfallrufnummern der Krankenhäuser, um ihre Fragen und Sorgen zu potenziellen Coronainfektionen zu stellen.
Die Folge ist, dass die Rettungsdienste und somit medizinische Notfälle der Zentralen Notaufnahmen nur verzögert oder gar nicht erreichen können.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen und einer Erstabklärung Ihres Corona-Infektionsrisikos zunächst an folgende Ansprechpartner:
Bei gesundheitlichen Beschwerden, grippeähnliche Krankheitsanzeichen oder ärztlichem Rat:
– Allgemeiner ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 oder KV Bereitschaftspraxis Potsdam 0180 5582223101
Sie haben allgemeine Fragen zum Coronavirus, Verhaltensmaßnahmen etc.:
– Bürgertelefon Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit: 0331 86 83 777 Unabhängige Patientenberatung Deutschland: 0800 011 77 22
– Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon): 030 346 465 100
Zudem finden Bürgerinnen und Bürger tagesaktuelle Risikoeinschätzungen und Verhaltensmaßnahmen sowie Hinweise, wann ein Test auf das Virus überhaupt notwendig wird, auf folgender Homepage: https://www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Infektionsschutz-Coronavirus.pdf
Auszug aus den FAQs www.infektionsschutz.de
Was sollten Personen tun, die Sorge haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt?
Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt kann über eine Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt werden.
Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – auch wenn sie keine Krankheitszeichen haben – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Beim Auftreten von Krankheitszeichen der Atemwege sollten sie die Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie eine gute Händehygiene beachten und eine Ärztin oder einen Arzt benachrichtigen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch kontaktieren (am Wochenende über die 116 117).
Was sollten Personen tun, die vor kurzem an einem Ort waren, der jetzt unter Quarantäne steht?
Um die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus bestmöglich zu verhindern, ordnen Behörden verschiedener betroffener Staaten an, dass Hotels, Schiffe, Orte, aber auch ganze Regionen für einen gewissen Zeitraum unter Quarantäne gestellt werden. Dies muss kein Anzeichen dafür sein, dass es dort zu Übertragungen gekommen ist. Oftmals handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die nach Ausschluss eines Verdachts schnell wieder aufgehoben wird.
Wer davon erfährt, dass ein Ort, an dem er oder sie sich kürzlich aufgehalten hat, unter Quarantäne gestellt wurde, sollte sich zunächst über die Medien (z. B. aktuelle regionale Tageszeitung, lokale Radiosender) informieren, aus welchem Grund und für wie lange die Quarantäne verhängt wurde. Oft besteht kein Grund zur Sorge, z. B., wenn der oder die Erkrankte erst angereist ist, nachdem man selbst schon abgereist war, oder der eigene Aufenthalt schon 14 Tage oder länger her ist, ohne dass man Krankheitszeichen entwickelt hat. Wenn weiterhin die Sorge besteht, dass eine Ansteckung stattgefunden haben könnte, kann man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dieses kann das individuelle Risiko weiter eingrenzen und ggf. Vorsichtsmaßnahmen empfehlen. Personen, die unter Krankheitszeichen leiden, sollten zunächst eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren (am Wochenende über die 116 117). Weisen Sie in dem Gespräch auf Ihren Aufenthalt an dem unter Quarantäne stehenden Ort hin und besprechen Sie das weitere Vorgehen, bevor Sie sich in eine Arztpraxis begeben. Eine weitere Abklärung kann – je nach Schwere der Krankheitszeichen – auch ohne Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgen.
Beitrag vom: 9. März 2020