Erneut meldeten sich mehrere Senioren aus dem Fläming bei der Bad Belziger Polizei und teilten mit, dass sie am Montagnachmittag einen Anruf von angeblichen Polizisten erhalten hätten. Mit der typischen Masche versuchten die Anrufer ihre „Opfer“ zu verunsichern und sie im weiteren Verlauf über ihre Vermögenswerte auszufragen. Die Gespräche wurden jedoch beendet, bevor es zu Geldforderungen kam.
Dass die Täter das Telefongespräch beenden und ihre Masche auf mehrere Anrufe aufteilen ist nicht ungewöhnlich. Zunächst versuchen sie mit dem Ersttelefonat die Angerufenen zu verunsichern, dann aber mit seriös klingenden Worten das Vertrauen zu erschleichen und in geschickter Gesprächsführung die Rentabilität abzuchecken. Oftmals kommt es dann noch zu einem zweiten Anruf, indem es dann schon zu Geldforderungen oder der Herausgabe von Wertgegenständen kommen kann. („Wir stellen ihre Sachen sicher, damit sie den Dieben nicht in die Hände gelangt!“). Davor kann die Polizei immer wieder nur ausdrücklich warnen!
Die Polizei rät sich niemals auf solche oder ähnliche dubiosen Geldforderungen, von wem auch immer und unter welchem Vorwand auch immer einzulassen. Die Polizei fordert Bürger auf niemals am Telefon ihre finanzielle Situation zu schildern oder ihre Geldverstecke zu verraten. Im Zweifelsfall beenden Sie das Telefonat! …und rufen sie anschließend ihre örtliche Polizeidienststelle unter der öffentlich bekannten oder im Telefonbuch eingetragen Telefonnummer an.
Verhaltensweisen im Überblick:
– Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen.
– Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
– Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen.
– Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder einem Rückruf bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
– Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer nicht mit Namen melden, wenn Sie sich als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
– Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
– Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
– Rufen Sie die Polizei zurück. Verwenden Sie dazu die öffentlich bekannte Telefonnummer – ABER NICHT die Nummer, die die Anruferin oder der Anrufer Ihnen möglicherweise gegeben hat oder die auf dem Display angezeigt wurde!
– Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers.
– Bevor Sie jemanden Ihr Geld geben wollen: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie bitte Ihre örtliche Polizeidienststelle.
– Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind AUCH NICHT DER POLIZEI!
– Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei.
– Die erreichen sie unter der Nummer 110!
– Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
– Sind Sie bereits Opfer eines Enkeltricks geworden? Zeigen Sie die Tat unbedingt an. Dies kann helfen, Zusammenhänge zu erkennen, andere zu sensibilisieren und die Täter zu überführen.
– Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt). So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an die Telekom.
– Bewahren Sie Ihre Wertsachen, z.B. höhere Geldbeträge und andere Wertgegenstände nicht zu Hause, sondern in der Bank oder einem Schließfach auf.
Weitere Hinweise finden Sie unter anderem auch im Bürgerportal der Polizei des Landes Brandenburg.
Beitrag vom: 27. November 2019