Sachbearbeiter (w/m/d) für Abfallgebühren (LHP)

Die Brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam ist eine der lebenswertesten, wachstumsstärksten und familienfreundlichsten Städte Deutschlands und belegt dies seit Jahren durch Spitzenplätze in Rankings. Mit derzeit rund 178.000 Einwohnern ist Potsdam die größte Stadt im Land Brandenburg.

Im Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Landeshauptstadt Potsdam suchen wir zum 1. Januar 2020 einen Sachbearbeiter (w/m/d) für Abfallgebühren.

Unsere Kennziffer 325.000.08

Was sind Ihre Aufgaben?

  • Abfallgebührenveranlagung:
    • Prüfung und Entscheidung von Anträgen, Beratung der Anschlusspflichtigen im Zusammenhang mit der Gebührenveranlagung
    • Erstellen der Abfallgebührenbescheide, Bearbeiten der Um- bzw. Abmeldungen
    • Führung des notwendigen Schriftverkehrs im Zusammenhang mit der Bescheiderstellung
    • Beauftragung des Entsorgungsunternehmens sowie Kontrolle der Leistungserfüllung
    • Aktualisierung und Fortschreibung der Stammdaten für den Zuständigkeitsbereich
    • Entscheidung über die Notwendigkeit einer Prüfung vor Ort und deren Wahrnehmung
  • Koordinierung von arbeitsplatzübergreifenden Prozessabläufen:
    • Pflege des Straßen- und Ortsverzeichnisses sowie Neuzuordnung von Grundstücken und Hausnummern
      Ansprechpartner für die Aktualisierung der Schnittstelle für die Verfahren MAWIS/MESO
  • Gebühreneinzug:
    • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen bis zur Unterschriftsreife für Niederschlagungen, für das Setzen von Mahn- und Vollstreckungssperren und für die Stundung von Abfallgebühren
    • Prüfung von Sachverhalten im Rahmen von Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren

 

  • Widerspruchsbearbeitung:
    • Widerspruchsprüfung, Anhörung, Fertigung einer Widerspruchsentscheidung bis zur Unterschriftsreife

Was erwarten wir?

  • Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare Verwaltungsausbildung bzw. abgeschlossene, für das Einsatzgebiet förderliche Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung im o.g. Aufgabengebiet
  • Erfahrungen durch praktische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Beratungstätigkeit, Kenntnisse der Abfallwirtschaft, des Abfallrechts (KrWG, BbgAbfG) und des Verwaltungsrechts
  • Eigeninitiative, Organisationsvermögen, kreatives und selbständiges Arbeiten
  • besondere Fähigkeit im Umgang mit Menschen, insbesondere Fähigkeit zur kooperativen Gesprächsführung sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
  • Darstellungskompetenz und Informationsverhalten
  • anwendungsbereite Kenntnisse der Standardsoftware vom MS-Office
  • Ortskenntnisse und Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der normalen Arbeitszeit

Unser Angebot:

Neben einer tariflichen Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) in der Entgeltgruppe 8, bieten wir eine unbefristete Beschäftigung in unserer Landeshauptstadt an. Wir bieten unseren Mitarbeitenden diverse Angebote zur Fort- und Weiterbildung, aber auch Vieles zur Gesundheitsförderung an. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich und sollen die work-life-balance fördern.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Die Beschäftigung in Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse grundsätzlich möglich. Die Landeshauptstadt Potsdam fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Potsdam als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruflichen Werdegangs) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 01.10.2019 an die

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Personal und Organisation
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Wir möchten Sie informieren, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten und speichern. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 26 BbgDSG. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt in diesem Fall 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

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