Landeshauptstadt Potsdam – Eine Stadt für Alle. Lebenswert. Lebendig. Innovativ.
Die Landeshauptstadt Potsdam sieht sich in einer besonderen Verantwortung, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung kontinuierlich zu verbessern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung im Sinne der UN-Behindertenkonvention zu ermöglichen. Auf der Grundlage des Lokalen Teilhabeplans möchte die Landeshauptstadt Potsdam in den nächsten Jahren gemeinsam mit weiteren Akteuren, kontinuierlich die Umsetzung der Inklusion von Menschen mit vorantreiben. Für das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt suchen wir aktuell befristet für einen Zeitraum von 5 Jahren
eine/einen: Beauftragte, Beauftragten (w/m/d) für Menschen mit Behinderung
Unsere Kennziffer 904.000.05
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
- Sie entwickeln Konzepte, initiieren und begleiten Maßnahmen und erarbeiten Anregungen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Inklusionsprozesses insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit/ interkulturelle Öffnung, Wohnen, Mobilität und Gesundheit in der Landeshauptstadt Potsdam und engagieren sich in der gesamtstädtischen Behindertenarbeit.
- Sie beraten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Mitarbeitende der Stadtverwaltung in Fragen zu Chancengleichheit und Teilhabe in allen Lebensbereichen und berichten regelmäßig in den politischen Gremien der Landeshauptstadt über ihre Arbeit.
- Sie arbeiten proaktiv in den behindertenrelevanten Gremien und Netzwerken der Landeshauptstadt und auf Ebene des Landes mit und suchen Kooperationspartner um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung voranzutreiben.
- Sie vertreten die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderung innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung und unterstützen den Inklusionsprozess durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
Was erwarten wir?
- Bachelor- Studium der Sozialwissenschaften oder vergleichbare Fachrichtungen
- mehrjährige Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder einem Träger im sozial- oder gesellschaftspolitischen Bereich
- fundierte Kenntnisse im Themenkomplex Gleichstellung, Teilhabe, Inklusion von Menschen mit Behinderung
- Erfahrung in der Moderation sowie Projektarbeit
- Sie verfügen über hohe soziale Kompetenz, gute analytische Fähigkeiten verbunden mit konzeptionellstrategischer Handlungskompetenz. Sie zeigen ein hohes Maß an Eigeninitiative und Engagement sowie die notwendigen Fähigkeiten zur konstruktiven Konfliktlösung.
- Eine ausgeprägte Kooperationsfähigkeit sowie Verantwortungsbereitschaft und Loyalität runden ihr persönliches Profil ab.
Unser Angebot:
Neben einer tariflichen Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) in der Entgeltgruppe 11, bieten wir ein spannendes Themenfeld. Wir bieten unseren Mitarbeitenden diverse Angebote zur Fort- und Weiterbildung, aber auch Vieles zur Gesundheitsförderung an. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich und sollen die work-life-balance fördern.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wenn Sie sich mit Ihren Erfahrungen, Ihrer Kompetenz und Ihrem Engagement für unsere Landeshauptstadt Potsdam (LHP) einbringen wollen, dann senden Sie Ihre Bewerbung incl. einem 1-seitigen Motivationsschreiben bis zum 06.09.2019 unter Angabe der o.g. Kennzahl an die
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Personal
Kennziffer 904.000.05
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam.
Die Beschäftigung in Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse grundsätzlich möglich. Die LHP fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Potsdam als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz.
Wir möchten Sie informieren, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten und speichern. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i.V.m. §26 BbgDSG. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt in diesem Fall 3 Monate nach Abschluss des Verfahrens. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Beitrag vom: 2. September 2019