Die Brandenburger Piratenpartei hat beim Landesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Parité-Gesetz eingereicht.
Sie kritisieren laut Beschwerdeführer Thomas Bennühr, dass das Gesetz die Gestaltungsfreiheit der Parteien einschränke und Transgenderpersonen diskriminiere. Bennühr sieht in dem neuen Gesetz eine Ungleichbehandlung der Geschlechter.
Das Parité-Gesetz ist Ende Januar im Brandenburger Landtag verabschiedet worden. Demnach müssen die Parteien ab Sommer 2020 bei Landtagswahlen auf ihren Listen gleich viele Männer und Frauen aufstellen.
Beitrag vom: 21. Mai 2019